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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Dog Power Hundeschule gelten für sämtliche Veranstaltungen der Dog Power Hundeschule und regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Hundeschule und den teilnehmenden Hundehaltern.

 

1. Gegenstand unserer Leistungen

Unsere Leistungen umfassen die Durchführung von Trainingskursen, offenen Gruppen sowie Individualtrainings für Hundehalter und ihre Hunde. Bitte beachten Sie, dass wir keine Garantie für das Erreichen eines spezifischen Ausbildungsziels übernehmen können. Der Erfolg des Trainings hängt maßgeblich von der konsequenten Anwendung der Trainingsmethoden durch den Teilnehmer ab und kann nach dem Besuch von Kursen nicht automatisch erwartet werden.

 

2. Vertragsschluss

 

Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Buchung eines Kurses oder Trainings kann telefonisch, schriftlich oder mündlich erfolgen. Mit seiner Buchung erklärt der Kunde verbindlich, den Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung abschließen zu wollen.

 

3. Zahlungsbedingungen

 

Die Teilnahmegebühr für alle Veranstaltungen ist vor Beginn des jeweiligen Kurses, der offenen Gruppen oder des Individualtrainings in voller Höhe zu entrichten. Die Zahlung erfolgt im Rahmen einer 10er-Karte oder einzeln. Der Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung besteht erst, wenn die Gebühr vollständig gezahlt wurde. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen des § 286 BGB.

 

4. Rücktritt durch den Teilnehmer

 

Dem Teilnehmer steht ein Rücktrittsrecht zu, das er bis 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung ausüben kann. Bei Einhaltung dieser Frist wird die Teilnahmegebühr zu 100 % erstattet. Bei Rücktritt nach Ablauf dieser Frist wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig und nicht erstattet. Dies gilt auch für erworbene 10er-Karten, die nicht rückerstattet werden.

 

5. Absage von Veranstaltungen
durch Dog Power

 

Im Falle einer Absage einer Veranstaltung durch die Dog Power Hundeschule entstehen dem Kunden keine Kosten.

 

6. Pflichten der teilnehmenden Hundehalter

 

Hundehalter, die an unseren Veranstaltungen teilnehmen, sind für sich selbst und ihre Hunde verantwortlich. Die Teilnahme setzt voraus, dass der Hund gesund, geimpft (insbesondere gegen Tollwut) und entwurmt ist. Weitere Impfungen gegen Parvovirose, Zwingerhusten, Staupe, Hepatitis und Leptospirose sind ebenfalls empfehlenswert.

 

Ein Hund gilt als „gesund“, wenn er keine auffälligen Symptome wie Fieber, Appetitlosigkeit oder ansteckende Krankheiten zeigt und körperlich in der Lage ist, die Anforderungen des jeweiligen Trainings zu erfüllen. Bei chronischen Erkrankungen des Hundes ist die Dog Power Hundeschule vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Der Trainer behält sich das Recht vor, Hunde mit ansteckenden Krankheiten von der Teilnahme auszuschließen.

 

Der Hundehalter muss den Heimtierausweis, den Impfpass und eine Kopie der Tierhaftpflichtversicherung für den teilnehmenden Hund zur Veranstaltung mitbringen. Darüber hinaus sollte der Hund, wenn möglich, mit einem Mikrochip oder einer anderen geeigneten Kennzeichnung versehen sein.

 

Über Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressionen oder Angstverhalten des Hundes sowie andere besondere Eigenheiten, die dem Hundehalter bekannt sind, muss dieser den Trainer vor Veranstaltungsbeginn informieren. Hunde, die aggressiv oder unverträglich gegenüber anderen Hunden sind, dürfen nur nach vorheriger Absprache und nur unter der Bedingung teilnehmen, dass der Hundehalter die alleinige Haftung übernimmt und die Dog Power Hundeschule von jeglicher Haftung freistellt.

 

Über die Läufigkeit einer Hündin muss der Hundehalter den Trainer ebenfalls im Vorfeld informieren.

 

7. Regeln für den Aufenthalt
auf dem Trainingsgelände

 

Während der Veranstaltung sind den Anweisungen des Trainers strikt Folge zu leisten. Das Abnehmen der Leine, das Ermöglichen von Freilauf sowie das Zusammenführen von Hunden auf dem Übungsgelände sind nur nach ausdrücklicher Anweisung des Trainers gestattet.

 

Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass durch ihre Hunde und deren Verhalten keine Gefährdung für andere Teilnehmer, Trainer oder andere Hunde entsteht.

 

Raufende Hunde sollten umgehend aus solchen Situationen herausgenommen werden, um Spannungen in der Gruppe zu vermeiden. Reizobjekte wie Spielzeuge oder Bälle dürfen mitgebracht, jedoch nur zur Belohnung des eigenen Hundes genutzt werden, wenn alle anderen Hunde angeleint sind. Belohnungen in Form von Leckerchen dürfen nur dem eigenen Hund gegeben werden und auch nur, wenn keine anderen Hunde in unmittelbarer Nähe sind.

 

Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, das Gelände oder die Gebäude der Hundeschule von Verunreinigungen zu befreien und Hundekot sowie Urin zu beseitigen.

 

Das Benutzen von Würgehalsbändern ohne Stopper, Stromhalsbändern oder ähnlichen aversiven Hilfsmitteln ist auf unseren Veranstaltungen strikt untersagt.

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